Impressum
MCS - Modulare Computer und Software Systeme AG
Im Kappelhof 1
65343 Eltville
Telefon: +49(0)6123 6840-0
Telefax: +49(0)6123 6840-710
E-Mail: mcs@mcs-ag.com
Ihre Fragen und Anregungen richten Sie bitte an: webadmin@mcs-ag.com
Vertretungsberechtigter Vorstand
Rudolf Kögel
Annette Suttarp
Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden
Registernummer: HRB 17591
USt.-IDNr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113 86 44 63
Die verwendete Reportingkomponente List & Label ist ein eingetragenes Markenzeichen der combit Software GmbH.
Corporate Governance Kodex
Die MCS AG entsprach und entspricht den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex mit folgenden Einschränkungen:
- Die Gesellschaft lädt ihre Aktionäre und Aktionärsvertreter zur Hauptversammlung per Brief und Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ein, da die Zustimmungserfordernisse für die elektronische Einladung nicht vorliegen (Ziff. 2.3.2 des Kodex).
- Die Gesellschaft benennt keinen Stimmrechtsvertreter für Aktionäre (Ziff. 2.3.3 des Kodex). Ab der HV 2010 wird ein Stimmrechtsvertreter benannt.
- Die Gesellschaft hat für den Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung, die keinen Selbstbehalt vorsieht (Ziff. 3.8 des Kodex). Die Gesellschaft ist gegenüber dem Vorstand aus einer vor dem Datum des Inkrafttretens nach Artikel 6 dieses Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) geschlossenen Vereinbarung zur Gewährung einer Versicherung ohne Selbstbehalt im Sinne des § 93 Absatz 2 Satz 3 des Aktiengesetzes verpflichtet, und wird diese Verpflichtung erfüllen. Ein Selbstbehalt bei den Aufsichtsräten würde in keinem Verhältnis zur Vergütung stehen.
- Die Gesellschaft hat aufgrund der Zahl von nur 3 Aufsichtratsmitgliedern keine Ausschüsse gebildet (Ziff. 5.3 des Kodex).
- Die Wahl zum Aufsichtsrat wird aus Vereinfachungsgründen als Blockwahl durchgeführt. Der Aufsichtsrat wählt seinen Vorsitzenden gemäß Satzung selbst (Ziff. 5.4.3 des Kodex).
- Die Aufsichtsratsvergütung enthält keinen erfolgsorientierten Bestandteil und wird in einer Summe ausgewiesen (Ziff. 5.4.7 des Kodex). Angesichts der überwachenden und beratenden Funktion des Aufsichtsrates wurde die Festvergütung als sachgerecht erachtet.
- Die Gesellschaft veröffentlicht gemäß den §§ 37v, 37w und 37x des Wertpapierhandelsgesetzes ihren Jahresabschluss innerhalb 4 Monaten nach Geschäftsjahresende, den Halbjahresfinanzbericht innerhalb 2 Monaten und die Zwischenmitteilung innerhalb 10 Wochen nach Halbjahres- bzw. Quartalsende (Ziff. 7.1.2 des Kodex). Wir glauben, dass dies für die Informationserfordernisse unserer Aktionäre ausreichend ist.
www.corporate-governance-code.de
Konzept, Gestaltung und technische Umsetzung
www.heymannN.de
Nicolai Heymann
Jürgen Temming
www.limeflavour.com
Uwe Michelfelder
Holger M. Stangl
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