Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 95 AktG i.V.m. § 8 Absatz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Hiervon werden zwei Mitglieder von der Hauptversammlung und ein Mitglied von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 1976 gewählt.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Dr. jur. Ulrich Möhrle (Vorsitzender)
Rechtsanwalt, Steuerberater, MDS Möhrle & Partner, Hamburg
Peter Neitzel
ehemaliges Mitglied des Vorstands der MCS AG, Bensheim
Wolfgang Munzlinger
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, Softwarearchitekt MCS-Konzern, Waldalgesheim