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Jährliches Dokument 2009 nach § 10 WpPG

Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes ist die MCS AG verpflichtet, mindestens einmal jährlich ein Dokument mit sämtlichen veröffentlichungspflichtigen Informationen der vorangegangenen zwölf Monate zur Verfügung zu stellen.

Das hier veröffentlichte jährliche Dokument nach § 10 WpPG bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009. Die angegebenen Informationen, auch soweit sie im Einzelfall erst nach diesem Zeitraum veröffentlicht wurden, sind eventuell nicht mehr aktuell.

Ad-hoc-Mitteilungen (Mitteilungen nach § 15 WpHG)

Ad-Hoc-Meldung 31.03.2009:

MCS-Vorstand stellt Jahresabschluss 2008 auf mehr

Jahres- und Konzernabschluss

Zwischenberichte

Weitere Dokumente

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