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Erklärung des Aufsichtsrats und des Vorstands der MCS AG zu den Empfehlungen der Regierungskommision Deutscher Corporate Gouvernance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz:
Aufsichtsrat und Vorstand erklären, dass die Empfehlungen der "Regierungskommision Deutscher Corporate Gouvernance Kodex" nicht angewendet werden.
Eltville, den 11. Dezember 2006
Der Aufsichtsrat und der Vorstand